Informationen für Kooperationspartner:innen

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) richtet sich an erwachsene Menschen mit nicht nur vorübergehenden wesentlichen Behinderungen gemäß § 99 SGB IX i V. m. § 53 SGB XII i. V. m. §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe - Verordnung. Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine diagnostizierte Substanzgebrauchsstörung. Wir arbeiten ebenso mit Personen, die zusätzlich somatische und/oder psychische Erkrankungen aufweisen.

Die von uns angebotenen Hilfen werden personenzentriert auf der Grundlage von PerSEH (Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen) erbracht und in der Regel vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen finanziert. Die genaue Finanzierung der Leistung hängt jedoch von den individuellen finanziellen Mitteln der Klient:innen ab.

Die personenzentrierten Leistungen des BEW streben nach individuellen Hilfearrangements. Grundlage ist der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT), der die aktuelle Situation der hilfesuchenden Person beschreibt und die sich daraus  ergebenden Ziele und erforderlichen Maßnahmen festlegt. 

Gerne unterstützen wir interessierte Personen auch bei der Beantragung der Leistungen auf Eingliederungshilfe beim LWV Hessen.

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