Informationen für Interessent:innen

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) der Aufsuchenden Suchtberatung Maintal unterstützt Maintaler:innen mit einer Abhängigkeitserkrankung ab dem 18. Lebensjahr.  Wir arbeiten auch mit Personen, die neben der Suchterkrankung körperliche und/oder psychische Erkrankungen oder Behinderungen haben.

In der Betreuung werden Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten aktiv miteinbezogen; so arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, dass Sie ein selbständiges Leben führen können.

Wir unterstützen Sie z.B.:
•    Ohne Suchtmittel oder Beikonsum zu leben oder Ihren Konsum zu reduzieren
•    Eine Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung aufzunehmen
•    Bei Kontakten zu Ämtern, Justiz und Polizei, auch beim Schreiben von Briefen
•    Bei der Schuldenregulierung
•    Die Zukunft zu planen
•    Eine Wohnung zu finden

Wo findet das Betreute Wohnen statt?
•    Im Büro des Betreuten Einzelwohnens
•    Bei Ihnen zu Hause
•    Wir begleiten Sie aber auch bei Terminen wie z.B. bei Ämtern und Behörden.

Wen können Sie bezüglich der Vermittlung in das Betreute Einzelwohnen ansprechen?
•    Wenn Sie bereits Kontakt zu einer Beratungsstelle oder eine gesetzliche Betreuung haben, können Sie dort bezüglich einer Vermittlung in das BEW anfragen.
•    Falls Sie sich in einer Klinik oder einer Entwöhnungsbehandlung befinden, können Sie den Sozialdienst bitten, die Vermittlung vorzunehmen.
•    Sie können aber auch gerne Montag bis Freitag unter 0176 174 34 179 anrufen und mit uns darüber sprechen, dass Sie Interesse an Betreutem Einzelwohnen haben.

Was ist erforderlich, damit Sie in das Betreute Einzelwohnen aufgenommen werden können?
•    Während der Vermittlung in das Betreute Einzelwohnen wird mit Ihnen ein Personenzentrierter integrierter Teilhabeplan (PiT) erstellt, der Ihre aktuelle Situation beschreibt und Ihre sich daraus ergebenden persönlichen Ziele formuliert. Darin wird außerdem festgehalten, wie und in welchem Umfang wir Sie unterstützen werden.
•    Sie werden während der Vermittlung bei der Stellung eines Antrags zur Übernahme der Kosten durch den Kostenträger (LWV Hessen) und uns im Betreuten Einzelwohnen unterstützt.
•  Zu Beginn der Arbeit findet ein Kennenlerngespräch mit der zuständigen Sozialarbeiterin des Betreuten Einzelwohnens statt. Hier wird gemeinsam erkundet, ob das Angebot für Sie sinnvoll ist und ob gegenseitige Sympathie für eine Zusammenarbeit besteht.

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